2 F.________-Saal und auf der Galerie zu besuchen. Es sei mit Druck, eventuell Erpressung vonseiten der Bibliotheksleitung gearbeitet worden. Zur Geringfügigkeit bleibe anzumerken, dass er zwar nicht ernsthaft verletzt worden sei. Dies sei jedoch seiner Nachgiebigkeit geschuldet. Er habe ihn, den Beschuldigten, auch nicht beschimpft. Es könne bloss zu gewissen verbalen Entgleisungen gekommen sein, nachdem der Beschuldigte gewalttätig geworden und die Sache eskaliert sei.