[…] Ermittlungen haben ergeben, dass sich der Geschädigte am 20.01.2017 trotz gültigem Hausverbot und ohne über eine Ausnahmebewilligung zu verfügen im E.________-Forum aufhielt. Von der Geschäftsleitung darum gebeten, sprach der Beschuldigte den Geschädigten an und bat diesen, die Räumlichkeiten zu verlassen, wogegen sich dieser wehrte, indem er den Beschuldigten beschimpft habe. Nach Aussagen des Beschuldigten habe er den Geschädigte mit sanftem Druck aus dem Gebäude führen wollen. Dabei habe dieser mit den Armen gefuchtelt und sich durch Halten am Metalldetektor gegen die Massnahmen gewehrt.