_ vom 5. April 2017, Z. 199). Erinnert sei in diesem Kontext ausserdem an das erst am 29. November 2016 versendete Bild «Schmink-Tipps für verprügelte Ehefrauen», an die einige Wochen später geschickte Whatsapp-Nachricht mit den Symbolen Pistole, Bombe und Messer sowie nicht zuletzt an seine rechtskräftige Verurteilung wegen mehrfachen Raubes und Vergehen gegen das Waffengesetz (vgl. Auszug Strafregister Beschwerdeführer vom 1. Dezember 2016). Das