Sie wird nicht durch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten präjudiziert oder gar entschieden, sondern vom Gericht geprüft. Wie auch der Beschwerdeführer anmerkt, kam die Vorabstellungnahme in Bezug auf Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, aber auch in Bezug auf Beschimpfungen, Drohungen und Missachtung des Kontaktverbots zum Schluss, dass ein hohes Risiko vorliegt. Insgesamt fällt die Legalprognose (noch) ungünstig aus, wobei das Risiko für besonders schwere Vergehen mit gezielter Gewaltanwendung und/oder Einsatz von Waffen als gering beurteilt wird (Vorabstellungnahme vom 28. April 2017, S. 6). Den Beweis für die (hier sogar sehr) ungünstige Rückfallprognose im Sinne der