In Wahrheit handle es sich um eine Gruppe von Personen um die Bewährungshelferin, die dafür besorgt seien, dass dem Beschwerdeführer der Weg aus der Obdachlosigkeit zurück in ein geregeltes Leben geebnet werde. Mit der Organisation einer Wohngelegenheit bei der Felber-Stiftung sei dem Wunsch des Beschwerdeführers entsprochen worden. Von ihm sei bislang vor allem erwartet worden, dass er sich den gesellschaftlichen Regeln, die sich aus den neuen Strukturen, in die er sich aus eigenem Wunsch begebe, verpflichte.