Damit liege für ihn in Bezug auf Drohung, Nötigung und Körperverletzung, speziell zum Nachteil von D.________, eine ungünstige Rückfallprognose vor. Schliesslich sei auch die Behauptung, der Beschwerdeführer habe «mehrere Schritte unternommen um ein Setting zu organisieren und sein Leben zu regeln», ins richtige Licht zu rücken: Es sei nicht er gewesen, der sein Setting organisiert und sein neues Leben geregelt habe. In Wahrheit handle es sich um eine Gruppe von Personen um die Bewährungshelferin, die dafür besorgt seien, dass dem Beschwerdeführer der Weg aus der Obdachlosigkeit zurück in ein geregeltes Leben geebnet werde.