Im Urteil des Bundesgerichts 1B_106/2014 vom 03. April 2014 habe der Beschuldigte seine Ehefrau etwa jeden zweiten Tag geboxt, getreten und gewürgt sowie fast jede Nacht vergewaltigt. Dass die unter diesen Begleitumständen ausgesprochenen Todesdrohungen, anlässlich derer er auch ein Messer in der Hand gehalten habe, vom Bundesgericht als schwere Vergehen und als für die Wiederholungsgefahr schwer genug qualifiziert worden seien, überrasche nicht. Allerdings seien sowohl die Begleitumstände als auch die Drohungen in diesem Fall massiver.