3 den Kopf getreten habe. Allerdings bestreite er, dass es mehrere Fusstritte gewesen seien. Er habe nach dem ersten Fusstritt gestoppt, weil er gemerkt habe, dass er einen Fehler gemacht habe (EV vom 20. April 2017, Z. 455 ff. und 566 ff.). Die Begleitumstände stellten sich demnach in einigen Bereichen massiv anders dar als vom Zwangsmassnahmengericht vorgebracht. Die Drohungen seien keine ernsthaften Todesdrohungen gewesen.