1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Drohungen und Beschimpfungen. In diesem Zusammenhang befand er sich vom 24. März 2017 bis am 4. Mai 2017 in Untersuchungshaft. Am 5. Mai 2017 beantragte die Staatsanwaltschaft dem kantonalen Zwangsmassnahmengericht, gegen den Beschwerdeführer auf den 12. Mai 2017 als Ersatzmassnahmen ein Kontaktverbot zu D.________ und eine Meldepflicht bei der Bewährungshilfe anzuordnen.