Allein schon der Weg E.________ nach Bern von 204 KM hin und zurück sowie die Fahrzeit von 2 bis 3 Std. hätten einen unzumutbaren und unverhältnismäßigen geschäftlichen Schaden (Zeit und 70Rp KM) von ca CHF 500.00 verursacht. Ausserdem verweigerte die Staatsanwaltschaft sowie das Gericht das uns zustehende rechtliche Gehör. Beide Behörden gingen in keinster Weise auf unsere Anschuldigung der Beweismittel- Fälschung und der Unverhältnismäßigkeit ein. Der Ordnungsbussen Zettel wurde offensichtlich aber aus uns unbekannten Gründen gefälscht. Unter Bemerkungen steht: Lenker getroffen, hat zugegeben 1 Std. parkiert zu haben.