Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts Bern- Mittelland, Einzelgericht, vom 3. Mai 2017 (PEN 17 68) Erwägungen: 1. Die A.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. Oktober 2016 wegen unerlaubten Parkierens innerhalb des signalisierten Parkverbots bis zwei Stunden mit einer Busse von CHF 40.00 bestraft. Zusätzlich wurde sie verpflichtet, die Verfahrensgebühren von CHF 100.00 zu bezahlen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Einsprache.