- Finden sich hingegen DNA-Spuren des Beschuldigten in leeren Fächern, die offensichtlich einmal Münzen enthielten, ist schwer nachvollziehbar, weshalb er sich innerhalb von Fächern ohne Münzen zu schaffen machte, was ihn belasten würde. - Lässt sich andererseits feststellen, dass die Sammelbücher von DNA-Spuren gereinigt wurden und sich insbesondere in den leeren Münzfächern, die einmal belegt waren, überhaupt keine Spuren finden lassen, erwiese sich dies ebenfalls als belastend. Die Beweismittelerhebung sei also ohne die Einvernahme von E.________ und ohne die Auswertung der DNA-Proben unvollständig.