In dieser Zeit habe der Beschwerdeführer die Möglichkeit gehabt, Münzen aus der Sammlung zu entfernen. Wie der Beschwerdeführer bei Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft ausgeführt habe, sei er seit dem Ereignis auf dem Flug nach Brasilien vergesslich und vermöchte sich nicht mehr an alles zu erinnern. Es sei möglich, dass der Beschwerdeführer einzelne Münzen verkauft habe, sich heute jedoch nicht mehr daran erinnere. Dies würde sich mit den Ermittlungsergebnissen decken, wonach in den Alben nur Fingerabdrücke des Beschwerdeführers hätten gefunden werden können. Der Beschuldige sowie seine Familie schieden als Täter aus.