Damit sei erstellt, dass an der Erstellung des Inventars mehrere Personen mitgewirkt hätten, diese mithin ebenfalls Zugang zur Münzensammlung gehabt hätten. Der Beschwerdeführer habe zudem nach eigenen Aussagen die angeblich dem Beschuldigten anvertraute Münzensammlung angeblich erst im November 2014 zurückerhalten. Bis zur Anzeigenerstattung seien mehrere Wochen respektive Monate vergangen. In dieser Zeit habe der Beschwerdeführer die Möglichkeit gehabt, Münzen aus der Sammlung zu entfernen.