Dieses könne auch nach der angeblichen Rückgabe der Münzensammlung an den Beschwerdeführer erstellt worden sein. In Anbetracht seines Gesundheitszustandes sei es möglich, dass er das Inventar nach der angeblichen Rückgabe erstellt habe, sich mittlerweile jedoch nicht mehr daran erinnern könne. Klar sei einzig, dass das Inventar nicht nur die Handschrift des Beschwerdeführers trage, sondern einer weiteren, dritten Person. Damit sei erstellt, dass an der Erstellung des Inventars mehrere Personen mitgewirkt hätten, diese mithin ebenfalls Zugang zur Münzensammlung gehabt hätten.