Mehrmals wurde die Herausausgabe des Gegenstandes A3 gefordert. Mit Verfügung BM 16 7832 vom 8.2.2017 wurde die Herausgabe des Gegenstandes A3 mit der Begründung verweigert das nicht ersichtlich sei was der Gegenstand sei und A3 zur Abteilung Waffen und Sprengstoff der Kantonspolizei Bern weitergeleitet werde. […] Das erste Gesuch um Akteneinsicht wurde am 13.05.2016 gestellt. Es gab in der Zwischenzeit schon zwei (erste) Einvernahmen und eine dritte Einvernahme mit dem Beschuldigten. Es ist damit zu rechnen das die wichtigsten Erhebungen getätigt wurden, zumal zum Fall aus dem