Auch nach Siegelungsgesuch vom 13.05.2016 war am 19.05.2016 noch immer keine Antwort von den Strafbehörden bekannt. Es wurde deshalb eine Beschwerde beim Obergericht in Bern eingereicht, da die Vermutung bestand das die Staatsanwaltschaft sich nicht redlich verhalten würde. Das Verfahren wurde unter BK 16 195 und BK 16 199 MOR beim Obergericht aktenkundig. Die Beschwerdeverfahren sind beendet. Am 01.10.2016 wurde ein zusätzliches Strafverfahren gegen A.________ wegen Urkundenfälschung, eventuell Betrug von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland aus dem Kanton Solothurn übernommen (Anlage 2).