Strafanzeige gegen A.________, gegen eventuell unbekannte Täterschaft, wegen Betrugs (evtl. Versuchs), Diebstahls (evtl. Versuch) und Veruntreuung (evtl auch nur Versuche). Am 10. März 2016 eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine entsprechende Untersuchung gegen A.________ sowie gegen unbekannte Täterschaft. Am 19. April 2016 dehnte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern die Strafuntersuchung gegen A.________ auf eine einfache Verkehrsregelverletzung aus. Durch zwei Verfügungen, ausgestellt am 04.05.2016 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern Mittelland, wurden am 9. Mai 2016 am Wohnort und Sitz der Einzelfirma von A.