Des Weiteren gelangte die B.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) – deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer 1 ist – ebenfalls am 4. Mai 2017 an das Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge: - Es sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, der B.________ GmbH die volle Akteneinsicht (BM 16 7832) zu gewähren, allenfalls der B.________ GmbH die Akteneinsicht zum angeeigneten Verfahren aus Solothurn zu gewähren. - Es sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, dem Beschwerdeführer die Parteistellung zu gewähren. - Unter o/e Kostenfolge.