1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) seit dem 10. März 2016 ein Strafverfahren wegen Betrugs, Diebstahls und Veruntreuung. Seither hat er mehrfach um Akteneinsicht ersucht. Die Staatsanwaltschaft antwortete jeweils, es könne noch keine Akteneinsicht gewährt werden, weil noch nicht alle notwendigen Ermittlungshandlungen hätten getätigt werden können. Letztmals verlangte er, respektive seine Rechtsvertreterin, am 21. April 2017 Akteneinsicht.