2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit einerseits beantragt wurde, die S.________ (Bank) sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer auf dessen Privatkonto Nr. 3________ bei der S.________ (Bank) einen Betrag von CHF 16‘569.65 zu überweisen sowie soweit andererseits beantragt wurde, es seien die Forderungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Ausgleichskasse des Kantons Bern, AHV-Zweigstelle H.________, auf den Zivilweg zu verweisen. 3. Darüber hinausgehend ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern.