Weiter wird die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland angewiesen, die beschlagnahmten Vermögenswerte «Bargeldbetrag von CHF 100‘000.00» und «Bargeldbetrag von CHF 12‘000.00» an den Beschwerdeführer zurückzugeben sowie diesbezüglich ihre Anlagestrategie darzulegen und die Zinsbeträge zu beziffern.