10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. April 2017 wird betreffend Ziffer 2 Sätze 2 f. und Ziffer 3 Satz 2 aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wird angewiesen, den beschlagnahmten Vermögenswert «Guthaben auf dem Konto Nr. 1________ bei der S.________ (Bank)» an die die E.________ AG in Liq. zurückzugeben.