4. Zum Materiellen macht der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift im Wesentlichen geltend, die Erfüllung der Ansprüche der AHV-Ausgleichskasse und der FINMA sei unzulässig, da er deren Ansprüche bestreite. Die Vermögenswerte seien an ihn zu überweisen und die Behörden auf den Zivilweg zu verweisen. Zudem habe es die Staatsanwaltschaft unterlassen, über die Zinsansprüche zu disponieren und sie zu beziffern.