__ AG in Liquidation, den Inhalt des Safes Nr. 2________ (Bargeld CHF 100‘000.00) bei der S.________ (Bank), Zweigstelle I.________, lautend auf A.________ sowie den Bargeldbetrag von Fr 12`000.--. Letzteres soweit es sich bei diesem Bargeld um Geld der E.________ AG handeln könnte. Zur Begründung ihre Ansprüche verweist die FINMA auf das aktenkundige Schreiben der Bankenkommission vom 10.10.2010 bzw. auf die Verfügungen der Bankenkommission vom 11. August 2000 und 27. September 2000 (nur Dispositive aktenkundig). Vorab ist festzuhalten, dass weder die Ausgleichskasse noch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht