5 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Ausgleichskasse des Kantons Bern, AHV-Zweigstelle H.________ werden aufgefordert, allfällige Ansprüche innert drei Monaten ab Erhalt der Einstellungsverfügung bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura - Seeland schriftlich geltend zu machen."