Der in den Geschäftsunterlagen von A.________ sichergestellte und beschlagnahmte Bargeldbetrag in der Höhe von CHF 12'000.00. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Ausgleichskasse des Kantons Bern, AHV-Zweigstelle H.________ werden aufgefordert, allfällige Ansprüche innert drei Monaten ab Erhalt der Einstellungsverfügung bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura - Seeland schriftlich geltend zu machen.