Die Beschlagnahme des Inhalts des Safes Nr. 2________ (Bargeld CHF 100‘000.00) sowie die Beschlagnahme des in den Geschäftsunterlagen sichergestellten Bargeldbetrages von CHF 12'000.-- wird aufgehoben. Der Kanton Bern hat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA auf deren Konto IBAN 8________ bei der G.________ (Bank) unter Hinweis auf den Buchungstext „Guthaben E.________ AG in Liquidation“ den Betrag von CHF 112‘000.-- zu überweisen.