5 auch keine Hinweise für eine Hypersexualität (a.a.O., p. 367). Betreffend Vollzugsverlauf hält der Gutachter zusammenfassend fest, dass die Behandlung auch nach vier Jahren Massnahme in den Anfängen stehe. Die Basisuntersuchungen seien noch nicht abgeschlossen. Eine Hypothese zur Deliktdynamik und korrespondierende deliktrelevante Problembereiche seien noch nicht erarbeitet worden. Es bestehe offensichtlich kein Behandlungsplan.