Der Beschwerdeführer weise keine auffällige/akzentuierte Persönlichkeitszüge auf, jedoch ergäben sich Hinweise für vermeidende und selbstunsichere Züge. Als deliktrelevante Problembereiche seien feststellbar eine hochspezifische Täter-Opfer-Beziehung mit problematischem Beziehungsmuster, Aggressionsbereitschaft unter Alkoholeinfluss und es gäbe Hinweise für eine affektakzentuierte Tatdynamik (ASMV-Vollzugsakten-Nr. 1055/10, Band I, p. 366). Aus aktueller Sicht ergäben sich keine eindeutigen Hinweise für ein wahnhaftes Geschehen. Die Äusserungen und die Tatdynamik liessen sich durch normalpsychologische Phänomene erklären. Es ergäben sich