Ab dem 24. November 2014 absolvierte der Beschwerdeführer den Massnahmenvollzug im Vollzugszentrum Klosterfiechten (offenes Vollzugssystem). Die stationäre Massnahme wurde am 2. Juli 2015 vom Regionalgericht erstmals um zwei Jahre verlängert. Im Rahmen dieses Verfahrens gab das Regionalgericht, aufgrund der sich in wesentlichen Punkten widersprechenden Gutachten, der erstbegutachtenden Stelle Gelegenheit, sich nochmals zur Diagnose und der empfohlenen stationären Massnahme sowie zum Gutachten von Dr. med. D.________ vom 3. Juli 2014 zu äussern. Die entsprechende Stellungnahme datiert vom 6. Mai