2 mangels Schuldfähigkeit in Anwendung von Art. 19 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, evtl. einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, evtl. in Notwehrexzess freigesprochen. Stattdessen wurden für den Beschwerdeführer gestützt auf Art. 59 Abs. 1 und 2 sowie Art. 60 StGB eine stationäre psychotherapeutische sowie eine Suchtbehandlung angeordnet. Dem Gericht lag zur Urteilsfindung auch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten von Dr. med. C._