Auf die Beschwerde ist diesbezüglich einzutreten. Der Beschwerdeführer verlangt zwar die Aufhebung des Entscheides, was auch die Kosten- und Entschädigungsfolge betrifft. In Anbetracht seiner Ausführungen kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Beschwerde auch auf die Ziffern 2 und 3 des Entscheides bezieht. Abgesehen davon wäre der Beschwerdeführer in diesen Punkten mangels Beschwer nicht zur Beschwerde legitimiert.