3. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwältin B.________ für das Beschwerdeverfahren wird im Endentscheid festzusetzen sein. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Gerichtspräsident K.________ (mit den Akten) - Leitender Staatsanwalt C.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft