Die Staatsanwaltschaft legte im Haftverlängerungsantrag dar, dass mit dem polizeilichen Schlussbericht nicht vor Ende Mai 2017 zu rechnen sei. Nach dessen Erhalt werde die Staatsanwaltschaft die Schlusseinvernahme vorbereiten und im Verlauf des Monats Juni 2017 durchführen können. Es sei deshalb davon auszugehen, dass die Untersuchung kaum vor Ende Juli 2017 abgeschlossen werden könne. In der Stellungnahme zur Beschwerde wies die Staatsanwaltschaft zudem darauf hin, dass erst nach Eingang der Akten aus dem Kanton Waadt geprüft werden könne, welche weiteren Untersuchungshandlungen in diesem Zusammenhang angezeigt seien.