____ einredete und psychischen Druck auf ihn ausübte, um ihn dazu zu bewegen zuzugeben, dass er nur so ausgesagt habe, weil ihm dies sein Anwalt geraten habe, damit er früher entlassen werde, muss als Kollusionshandlung vor den Augen des Staatsanwalts gewertet werden. Den in der Beschwerde dagegen vorgebrachten Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Die Vorinstanz hat klar festgehalten, dass der Beschwerdeführer vor dem Staatsanwalt und entgegen dessen Anordnung nicht davor zurückgeschreckt sei, auf J.________ einzuwirken. Das Argument mit der subjektiven Kollusionsbereitschaft ist konstruiert.