Gemäss Verbal bzw. separater Aktennotiz des Übersetzers vom 8. März 2017 sagte A.________ zu J.________: ‹Sag doch die Wahrheit, sag, dass dir dein Anwalt gesagt hat, du sollst so aussagen, damit du früher aus dem Gefängnis kannst, sonst bleibst du vier oder fünf Jahre im Gefängnis. Sag die Wahrheit und erzähl hier keine Lügen›. J.________ erwiderte: ‹Ich habe ja die Wahrheit gesagt, so wie es gewesen ist›. Obwohl A.________ mehrmals mit Nachdruck aufgefordert wurde, sofort mit dem Reden aufzuhören, widersetzte sich A.________ diesen Anordnungen und redete kontinuierlich in albanischer Sprache auf J.___