Sobald die Akten aus dem Kanton Waadt eingetroffen seien, werde geprüft, welche weiteren Untersuchungshandlungen im Zusammenhang mit den mutmasslichen Drogengeschäften des Beschwerdeführers in der Romandie angezeigt seien. Zunächst ist festzuhalten, dass die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers am 6. April 2017 von 14.00 bis 17.00 Uhr die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Verfahrensakten des Beschwerdeführers hatte (Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 4. April 2017 an die amtliche Verteidigerin [Beilage zur Stellungnahme des Beschwerdeführers zum Haftverlängerungsantrag vom 18. April 2017]). Der Beschwerdeführer kannte den Inhalt der vorgehaltenen Nachrichten. Anlässlich der