In der Stellungnahme zur Beschwerde vom 12. Mai 2017 brachte die Staatsanwaltschaft hinsichtlich dieser Vorgänge insoweit eine Aktualisierung vor, als dass F.________ und E.________ mittlerweile von der Kantonspolizei Waadt einvernommen worden seien. Sie seien nicht bereit gewesen, sachdienliche Aussagen zum Beschwerdeführer zu machen. Bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt sei ein Rechtshilfeersuchen eingereicht worden, eine Antwort sei noch ausstehend. Sobald die Akten aus dem Kanton Waadt eingetroffen seien, werde geprüft, welche weiteren Untersuchungshandlungen im Zusammenhang mit den mutmasslichen Drogengeschäften des Beschwerdeführers in der Romandie angezeigt seien.