_, was die beiden damals zusammen vorhatten, erscheint äusserst unglaubhaft. F.________ und E.________ wurden durch die Kantonspolizei Waadt angehalten. Bei ihrer Anhaltung wurde ein Mobiltelefon mit der Rufnummer H.________ sichergestellt, mit welcher A.________ gemäss Sicherstellungen auf seinem Mobiltelefon Samsung SM-J500H am 1. September 2016 nachweislich über Viber Kontakt hatte und Nachrichten austauschte (Einvernahme A.________ vom