Zu den darauf gespeicherten Nachrichten, inkl. Viber und Facebook Messenger, zu den gespeicherten Nummern und Namen, insbesondere den Namen F.________ und E.________ und den entsprechenden Fotovorhalten, gab er an, nichts davon zu wissen und machte insgesamt unglaubhafte Aussagen. Er gab an, dass die Nachrichten nichts mit Drogenhandel zu tun hätten. A.________ wurde am 21. November 2014 beim Grenzübergang St. Margrethen um 03:30 Uhr als Lenker eines Fahrzeugs, welches auf seinen Bruder G.________ eingelöst war, zusammen mit F.________ als Beifahrer angehalten. Die Antwort von A.________, was die beiden damals zusammen vorhatten, erscheint äusserst unglaubhaft.