Dies, nachdem ihm die Namen F.________ und E.________ zunächst nichts sagten (Z. 99). Die Staatsanwaltschaft führte dazu im Haftverlängerungsantrag aus (S. 10): «Anlässlich der Einvernahme vom 28. März 2017 wurde A.________ mit den Auswertungsergebnissen seines Mobiltelefons Samsung SM-J500H konfrontiert. Er gab zu, dass dieses Gerät ihm gehöre und meistens von ihm benutzt worden sei. Zu den darauf gespeicherten Nachrichten, inkl. Viber und Facebook Messenger, zu den gespeicherten Nummern und Namen, insbesondere den Namen F._____