_ unverzüglich vorzunehmen. Am 8. Mai 2017 delegierte die Generalstaatsanwaltschaft die Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren an Staatsanwalt C.________, Leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben. Von Bemerkungen abgesehen, verzichtete die Vorinstanz auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. Staatsanwalt C.________ nahm am 12. Mai 2017 Stellung zur Beschwerde und beantragte deren kostenfällige Abweisung. Am 17. Mai 2017 verzichtete der Beschwerdeführer darauf zu replizieren.