Der Beschwerdeführer bestreite den Diebstahl zum Nachteil der E.________ (SA). Weitere Ermittlungshandlungen stünden an. Bezüglich des Fahrzeugdiebstahls vom 12. Mai 2016 bedürfe es nach wie vor der Klärung der genauen Rolle des Beschwerdeführers. Dazu müssten vorab G.________ und ein «Q.________», aber auch H.________ parteiöffentlich einvernommen werden. F.________ werde nicht nur zu den von ihr gegenüber dem Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfen parteiöffentlich zu befragen sein, sondern auch im Zusammenhang mit dem Diebstahl vom 12. Mai 2016.