Er habe immer Geschichten erzählt. Er habe ihr immer erzählt, dass er bei Kollegen übernachtet habe, so bei einem S.________, bei einem T.________ und bei einem U.________. Im Jahr 2016 habe er eine gewisse Zeit bei seiner damaligen Freundin, F.________, in V.________ gewohnt. Der Beschwerdeführer habe sich zudem anlässlich der Einvernahme vom 2. August 2016 als «Vagabund» bezeichnet. Er habe ausgeführt, dass er seit seinem 18. Lebensjahr quasi als Vagabund in Spanien, Österreich, Schweden und der Schweiz unterwegs sei.