14 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. April 2017 wird insofern aufgehoben, als das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung, evtl. ungetreuer Geschäftsbesorgung für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Juli 2015 eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, die Untersuchung gegen den Beschuldigten im Sinne der Erwägungen weiterzuführen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen