Die Geschäftsführerin sagte aus, dass es nicht darum gegangen sei, der Beschuldigten inskünftig weniger Lohn zu zahlen. Sie habe das nicht beurteilen können, da die Beschuldigte sehr viel Gratisarbeit geleistet habe (pag. 280, Z. 101 ff.). Ausgehend davon ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Beschuldigte künftig weniger verdienen sollte. Es ist daher mit Blick auf die Ausführungen in der erwähnten Stellungnahme auch nicht klar, ob die Beschuldigte selber sicher war, dass sie ab sofort im Stundenlohn entschädigt wird und dies Auswirkungen auf die Höhe des Lohnes hatte.