Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den anderen Mitarbeitern werde sie neu z.B. auch nicht mehr pauschal entschädigt, sondern wie die anderen nach Aufwand. Die Beschuldigte habe bisher ein Fixgehalt entsprechend einem 80 Prozent-Pensum bezogen. Da sie bisher viele Arbeiten gratis erbracht und deshalb nicht erfasst habe, lasse sich das von ihr in den letzten Monaten geleistete Pensum nicht eruieren. Damit sie auf das bisherige Einkommen komme, sei es deshalb sehr wichtig, dass sie die von ihr geleisteten Arbeiten auf-