Es bestehen auch hier widersprüchliche Aussagen. Unbestritten ist, dass der Beschuldigte von zu Hause aus arbeitete. Weder die Geschäftsführerin noch der Beschuldigte geben an, regelmässig telefoniert zu haben. In Anbetracht dieser Umstände sowie des Aufgabengebietes des Beschuldigten gibt es keine nachvollziehbare Erklärung für die Häufigkeit und Höhe dieser Spesen. Es besteht daher auch hier der Verdacht, dass der Beschuldigte sich diese Spesen unrechtmässig ausbezahlt hat.