12. Sonderdienste/Fahrspesen Beschuldigter ab 2012 12.1 Der Beschuldigte bezog ab Juli 2012 zusätzlich zum Lohn CHF 300.00 für Sonderdienste. Während er sich im Jahr 2013 insgesamt viermal Sonderdienste auszahlen liess (zweimal CHF 100.00, einmal CHF 300.00 und einmal CHF 500.00), erfolgten 2014 insgesamt acht solcher Auszahlungen (dreimal CHF 100.00 und fünfmal CHF 500.00). Anders als bei der Beschuldigten enthalten die Lohnabrechnungen keinen Vermerk, um was es sich bei den Sonderdiensten handelt.